+ + + Impftermin für die LuisenschülerInnen am 17-9-21 + + +
Wir haben am Freitag, 17.9.21 in der Zeit von 8.30 – 10.00 Uhr einen weiteren Termin für das Covid-Impfangebot unserer LuisenschülerInnen im benachbarten Impfzentrum erhalten.
Hier erhalten 87 Schüler, die den Ersttermin im August genutzt haben bereits ihre Zweitimpfung und damit die Voraussetzung für den vollständigen Impfschutz ab Anfang Oktober.
Es können am Freitag aber auch alle anderen SchülerInnen ab 12 Jahren an diesem Impftermin ihre Erstimpfung erhalten. Wir bitten Sie, dieses freiwillige Impfangebot Angebot möglichst zahlreich zu nutzen.
Die Schüler, die sich impfen lassen, sind selbstverständlich für diesen Zeitraum vom Unterricht befreit.
Es liegt mittlerweile schon länger Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu einer COVID 19-Impfung bei Kindern zwischen 12 – 17 Jahren vor. Die gefährlichere Deltavariante führt zurzeit zu einem bedrohlichen Anstieg der Erkrankungen in den Altersgruppen der jüngeren Menschen und somit zu erheblichen gesundheitlichen Gefahren. Die Impfung schützt die Kinder selbst vor schwerer Erkrankung und vor den Spätfolgen der Krankheit, schützt aber gleichzeitig auch die Gemeinschaft. Mit der Impfung steigt neben der Sicherheit auch die Chance, sich wieder ein Stück Normalität zurückzuholen und an gesellschaftlichen Events und Angeboten teilzunehmen und seine Freizeit entsprechend mit Freunden zu verbringen.
Zum genauen Ablauf dieses Impftermins finden Sie hier wichtige Informationen.
Wo und wann werden die Luisenschüler geimpft?
Impfzentrum Bielefeld Stadthalle (200m von Luisenschule entfernt) Willi-Brandt-Platz 1, 33602 Bielefeld Termin: Freitag, 17.9.2021 von 8.30 bis 10.00. Uhr
Wer kann sich dort impfen lassen? Für wen gilt das Impfangebot?
Alle Luisenschüler, die mindestens 12 Jahre alt sind. Auch Begleitpersonen können sich dort problemlos mitimpfen lassen.
Wer muss in die Impfung einwilligen?
12-15-Jährige: Grundsätzlich genügt bei der Erstimpfung die schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten. Sie erfolgt auf dem Einwilligungsbogen und muss vorliegen (Anlage „Einwilligung Kinder und Jugendliche“). Bei der Zweitimpfung ist eine erneute Einwilligung nicht erforderlich.
16-17-Jährige: Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren dürfen über ihre Impfung selbst entscheiden und benötigen keine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.
Muss mein Kind begleitet werden?
12-15-Jährige: Eine Begleitung der Kinder zwischen 12 und 15 Jahren durch einen Sorgeberechtigten ist sicherlich sinnvoll. Aber auch bei fehlender Begleitung ist eine Impfung möglich, wenn die Unterlagen vorliegen. Ein Kinderarzt wird in den genannten Zeiten zugegen sein, um die interessierten Eltern und Kinder umfassend zu informieren und über mögliche Risiken aufzuklären. 12-15-jährige ohne Begleitung werden von einem Lehrer der Luisenschule vor dem Impfzentrum in Empfang genommen.
16-17-Jährige: Eine Begleitung ist natürlich willkommen, aber nicht zwingend erforderlich.
Welche Unterlagen muss ich für die Zweitimpfung unbedingt mitbringen?
- Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Impfausweis soweit vorhanden (Das Impfzentrum impft auch, wenn kein Impfausweis vorgelegt werden kann und stellt dann eine Impfbescheinigung aus.)
- Krankenversichertenkarte
- Einwilligungsbogen bei 12-15-jährigen (Anlage „Einwilligung Kinder und Jugendliche“) ist nicht zwingend erforderlich bei Zweitimpfung.
Welche Unterlagen muss ich für die Erstimpfung unbedingt mitbringen?
- Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Impfausweis soweit vorhanden (Das Impfzentrum impft auch, wenn kein Impfausweis vorgelegt werden kann und stellt dann eine Impfbescheinigung aus.)
- Krankenversichertenkarte
- Einwilligungsbogen (Anlage „Einwilligung Kinder und Jugendliche“). Bei 12-15-Jährigen muss mind. ein Sorgeberechtigter der Impfung schriftlich mit Unterschrift zustimmen.
- Aufklärungsbogen*
- Anamnesebogen und Einwilligung**
* Hier ist eine Unterschrift zu leisten, dass die Informationen wahrgenommen worden sind. Die Unterschrift kann auch erst im Impfzentrum erfolgen. Der Aufklärungsbogen ist in weiteren Sprachen verfügbar unter folgendem Link Kostenfreies Impfangebot für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren – Gemeinsam gegen Corona – Bildungsbüro Bielefeld (bildung-in-bielefeld.de)
** Auf diesem Bogen sind einerseits einige Fragen zur medizinischen Historie auszufüllen und dann noch eine Unterschrift zur Einwilligung in die Impfung zu leisten. Insbesondere auf der Seite der Einwilligungserklärung ist zu beachten, dass dort auch differenziert nach Alter ggf. der Erziehungsberechtigte eingetragen werden muss und diese*r dann auch zu unterschreiben hat. Dieser Bogen wird auch am Impfzentrum ausgegeben, aber eine Vorbereitung vorab beschleunigt den Ablauf im Impfzentrum erheblich.
ZUSÄTZLICH erforderliche Unterlagen bei 12- bis 15-Jährigen
12- bis 15-Jährige ohne Vorerkrankungen müssen die Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren (s. Anhang: Einwilligungbogen Impfung Kinder und Jugendliche unterschrieben mitführen, das besagt, dass mind. ein Sorgeberechtigter der Impfung zustimmt.(vgl. oben).
12- bis 15-Jährige mit dementsprechenden Vorerkrankungen nach §3 und §4 Corona Impfverordnung Ein Attest des (Kinder)- Arztes muss vorliegen, um diese Vorerkrankung(en) nachzuweisen.
12- bis 15-Jährige mit alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: Möglichst Begleitung durch Person mit alleinigem Sorgerecht unabhängig davon, ob Vorerkrankungen vorhanden sind oder nicht.
Rückfragen zu den o. g. Unterlagen können direkt an das Impfzentrum unter folgender Kontaktnummer 0521-9636589 gerichtet werden.. Bei Verständnisfragen geben notfalls sicherlich auch die Klassenleitungen Auskunft. In den Anlagen finden Sie sämtliche für die Impfung und Aufklärung benötigten Formulare! Bitte teilen Sie den Klassenlehrern bis spätestens Donnerstag mit, ob ihr Kind das Impfangebot wahrnimmt.
In der Hoffnung, dass möglichst viele Eltern und Kinder dieses freiwillige Impfangebot wahrnehmen,
Sven Pachur (Schulleiter)
DOWNLOADS
– Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren (DOWNLOAD)
– Einwilligung und Anamese mRNA (DOWNLOAD)
– Aufklärungsbogen (DOWNLOAD)