Entfall der Coronaregelungen zum 01.02.2023

Umgang mit Corona-Erkrankungen:
Es gibt keine Isolationspflicht mehr. Alle bestehenden Isolationen enden zum 01.02.2023.

Eine Corona-Erkrankung wird wie eine normale Erkrankung behandelt:
Krankmeldung im Sekretariat ab 7:30 Uhr + Entschuldigung mitgeben, wenn ihr Kind wieder gesund ist.

Es wird dringend empfohlen eine Maske zu tragen.

Grundsätzlich gilt:
Wer krank ist und Symptome hat, sollte zu Haus bleiben, wie bei jeder anderen Krankheit.
In schweren Fällen lassen sie sich bitte von ihrem Kinderarzt beraten.

Corona-Tests:
Die monatliche Ausgabe von Coronatests seitens der Schule an alle Schüler entfällt.

Es gibt keine Rechtsgrundlage mehr für anlassbezogene Tests. Das heißt, wir können auch keine Bescheinigungen mehr für einen Test bei einer Teststelle ausstellen.

​​​​​Auf individuelle Anfrage kann ihr Kind einen Corona-Selbsttest aus den Restbeständen der Schule erhalten.

Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten (DOWNLOAD)