Aktuelle Information zum Schulbetrieb ab 25.10.21

geschrieben am: 21.10.2021 

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

rechtzeitig vor dem Ende der Herbstferien möchte ich Sie/euch zusammengefasst über die Regelungen des Landes NRW informieren, die nach den Herbstferien an unserer Schule gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb in Präsenz zu ermöglichen.

Testungen zum Schulbeginn

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleiben die Tests kostenfrei. 

Ich bitte alle Eltern eindringlich darum, Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit in einem Testzentrum einmal kostenlos testen zu lassen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn Testungen für Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten 3 wöchentlichen Tests für Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.

Testungen von Reiserückkehrern

Vielleicht waren Sie in den Herbstferien im Ausland. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht.

Insbesondere in Hochinzidenzgebieten besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken. Hier gilt für alle Personen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht.

Freitestung

Kontaktpersonen, die an regelmäßigen verpflichtenden Testungen teilnehmen, wie es bei Schülern der Fall ist, können sich am 5. Tag aus der Quarantäne freitesten. Das Betreten der Schule ist dann aus Hygieneschutzgründen nur mit dem Nachweis eines negativen POC-Tests (Bürgertest) gestattet.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht besteht nach den Ferien zunächst weiterhin. Es ist allerdings wohl die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht bestünde dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Über Änderungen werden wir sofort informieren.

Unterrichts-/Ganztags-/ Betreuungsangebote

Alle bisherigen Unterrichts-/Ganztags-/ Betreuungsangebote werden auch nach den Herbstferien zunächst fortgeführt.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien im Namen des ganzen Luisenteams einen guten Schulstart!

Sven Pachur

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Luisenschule Bielefeld - Städt. Realschule für Jungen und Mädchen