Warum brauchen wir ein Berufswahlkonzept?
Schule muss – wenn sie auf das Leben vorbereiten will – die Vermittlung von Arbeits- und Berufsfindungskompetenzen zum Lerngegenstand machen. Die Berufswahlorientierung als kontinuierliche Aufgabe der Schule für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ist eine Notwendigkeit, die ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag entspricht.
Laut Runderlass ist die Berufswahlorientierung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit.
An der Luisenschule hat die Berufswahlvorbereitung eine lange Tradition. Schulabgänger sind vor neue Herausforderungen gestellt, die mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages noch längst nicht aufhören. Der Schritt aus der sicheren Umgebung von Schule und Elternhaus in eine eigene, weitgehend selbst bestimmte und selbst verantwortete Zukunft ist für viele Jugendliche eine große Belastung. Somit muss die Berufswahlorientierung innerhalb eines längerfristigen Prozesses umfassend und systematisch auf die Bereiche Arbeit und Arbeitswelt, Lebens- und Berufsplanung vorbereiten und das Konzept stetig weiterentwickeln.
Ziele der Berufswahlorientierung
Für die Luisenschule gelten folgende Grundsätze für das Konzept der Berufswahlorientierung:
Die Berufswahlorientierung muss:
– ein Gesamtkonzept der Schule sein,
– an dem alle Lehrerinnen und Lehrer und außerschulische Fachleute an außerschulischen Lernorten mitwirken,
– für alle SuS als verbindlich gelten,
– jahrgangs- und fächerübergreifend angelegt,
– und als systematischer, längerfristiger Prozess verstanden werden, nachhaltig beginnend in der 7. Klasse.
Übergeordnetes Ziel des Konzeptes zur Berufswahlorientierung ist eine eigenverantwortlich getroffene Berufswahl bzw. eigene Entscheidungen zum Übergang in das Erwerbsleben, die den individuellen Interessen und Fähigkeiten des Schülers bzw. der Schülerin entsprechen.
(Ausschnitt aus dem Konzept zur Berufswahlorientierung an der Luisenschule von 2005, danach mehrfach aktualisiert)